Allgemeine Mandatsbedingungen

Die Wahrnehmung gerichtlicher und behördlicher Termine sowie die sonstige Mandatsbearbeitung (Abfassung von Schriftsätzen, Anträgen, Rechtsbehelfen usw.) erfolgt durch Prof. Dr. Kramer persönlich und wird nicht auf juristische Mitarbeiter delegiert. Sollte ausnahmsweise wegen Verhinderung die Wahrnehmung eines Gerichtstermins durch Prof. Dr. Kramer selbst nicht möglich sein, wird eine Unterbevollmächtigung nur in Absprache mit dem Mandanten vorgenommen.


Es gelten die gesetzlich geschützte anwaltliche Schweigepflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht des Verteidigers, von dem Prof. Dr. Kramer Gebrauch machen wird, soweit er nicht vom Mandanten von der Schweigepflicht entbunden wird. Der Anwalt aber wird vom Mandanten ermächtigt, personenbezogene Informationen weiterzugeben, soweit es die ordnungsgemäße Durchführung der Verteidigung erfordert. Der Anwalt wird schon jetzt von seiner Verschwiegenheitspflicht gegenüber einer etwaigen Rechtsschutzversicherung befreit.  Die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen; der Mandant verzichtet ausdrücklich auf eine Verschlüsselung, soweit nicht Besonderheiten des Falls eine solche angezeigt erscheinen lassen, worauf der Mandant den Anwalt aufmerksam machen würde. Im Übrigen wird der Rechtsanwalt alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um den Verlust oder den Zugriff unberechtigter Dritter auf die Daten des Mandanten zu verhindern.


Der Mandant versichert, dass er den Anwalt wahrheitsgemäß über die tatsächlichen Grundlagen des Verfahrens bzw. Mandats informieren wird. Der Anwalt wird von Haftung aus vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten auch bei leichter oder einfacher Fahrlässigkeit freigestellt, soweit dies rechtlich zulässig ist.  Der Anwalt ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bei der R + V Allgemeine Haftpflichtversicherung versichert.


Die Höhe der Honorierung des Anwalts richtet sich nach dem Aufwand und dem Schwierigkeitsgrad der Bearbeitung des Mandats. Es wird eine gesonderte schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen, die einen individuell vereinbarten Stundensatz vorsieht. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich pro Jahresquartal. Fälligkeit besteht mit Zugang der Rechnung, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Der Mandant versichert, dass die Honorierung ausschließlich aus legalen Mitteln erfolgt und dass er über die erforderlichen Mittel verfügt, um die Honorarverpflichtungen gegenüber dem Anwalt zu erfüllen.


Der Anwalt ist berechtigt, ihm anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats auch mittels EDV zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Nach Beendigung des Mandats bietet der Anwalt dem Mandanten die Übergabe seiner Handakten, im Verlaufe des Verfahrens entstandenen Datenträger und Kopien an. Lehnt der Mandant die Übernahme ab, werden diese 5 Jahre nach Mandatsbeeendigung vernichtet, soweit nicht längere gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder ein besonderes Dokumentationsinteresse bestehen.


Diese Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes vereinbart wird. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten dient.





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